Hundeführerschein
Hundeführerschein – Sachkundenachweis Theorie & Praxis
zertifizierte Prüferin zur Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung gemäß §3 Abs.3 des niedersächsischen Hundegesetzes.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweilig als sachkundig gelten , müssen den Nachweis der Sachkunde
über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die Theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden.
Nach § 2 NHundG muss zukünftig jeder, der einen Hund halten will, die dafür erforderliche Sachkunde nachweisen. Wer schon jetzt länger als zwei Jahre als Hundehalter angemeldet ist, gilt grundsätzlich als sachkundig. Wer nach einer Unterbrechung oder zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, muss (nach einer Übergangsfrist) in anerkannten Verfahren seine Sachkenntnis erwerben und so der Behörde nachweisen.
Hier sind Übungsfragen. Hier sind weitere Fragen.
Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 nach der Prüfungsordnung des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. V. (BHV) – Stand 2001 bzw. 1.1.2014 – wurden jeweils als sonstige Prüfung i. S. des § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 NHundG vom 26.5.2011 (Nds. GVBl. S. 130, 184) anerkannt, die den Prüfungen nach $ 3 Abs. 1 Satz 2 NHundG gleichwertig ist.
Der BHV-Hundeführerschein wurde entwickelt, um dem Halter die Möglichkeit zur Dokumentation zu geben, dass er seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle hat und weder andere Menschen noch Hunde gefährdet.
In der Führerscheinprüfung müssen die Hundehalter dies in typischen Alltagssituationen unter Beweis stellen und außerdem Fragen über gesetzliche Regelungen, Lernverhalten und Kommunikation von Hunden, Verhalten des Besitzers in der Öffentlichkeit sowie Gesundheit und Aufzucht von Hunden beantworten.
Die Bundestierärztekammer empfiehlt den Tierärztekammern der Bundesländer den BHV-Hundeführerschein zum Nachweis der Sachkunde. Auch die Expertenkommission „Der gefährliche Hund“ der tierärztlichen Gesellschaft für Tier- Verhaltenstherapie empfiehlt den BHV-Hundeführerschein als Sachkundenachweis.
Im praktischen Teil beobachten die Prüfer Hund und Halter in typischen Alltagssituationen – im Café, wenn der Hund
unterm Tisch liegt und der Kellner kommt, beim Bummel in der Fußgängerzone und beim Spaziergang ohne Leine im Park. „Der Hund darf seine Umwelt weder gefährden noch belästigen“,
Im Theorie-Teil müssen die Hundebesitzer 35 Fragen zu Hundeverhalten und –Erziehung beantworten.( online)
Auch die Besitzer schwieriger, unsicherer Hunde können den Führerschein bestehen: „Bedingung ist, dass der Hundehalter durch weitsichtiges Handeln das Verhalten seines Hundes sicher kontrolliert.
Autorinnen:
Celina Del Amo, Dr. med. vet. Renate Jones-Baade, Karina Mahnke
Ulmer Verlag